Um eine Behandlung in meiner Praxis in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese sollte möglichst vor dem ersten Termin ausgestellt und mitgebracht werden. Sie kann bei Ihrer Krankenkasse zur teilweisen Kostenrückerstattung eingereicht werden.
Als Wahltherapeutinnen können wir nicht direkt über die Krankenkassen abrechnen. Das bedeutet:
Nach Behandlungsende reichen Sie die Verordnung und Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Der rückerstattete Betrag variiert je nach Kasse (aktuell meist zwischen 35 und 45 Euro pro Einheit).
Mit einer privaten Zusatzversicherung wird in vielen Fällen der Restbetrag vollständig oder teilweise übernommen.
Termine die nicht 24h vorher abgesagt werden, werden verrechnet